

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VC Europe GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen und Leistungen der VC Europe GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Endkunden-/Fachhandelspreisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.
1.2 Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VC Europe GmbH abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die VC Europe GmbH nicht an, es sei denn, die VC Europe GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VC Europe GmbH gelten auch dann, wenn die VC Europe GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der VC Europe GmbH.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Die Angebote der VC Europe GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der VC Europe GmbH, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2 Die VC Europe GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
2.3 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell -, Konstruktion-, und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne das hieraus Rechte gegen die VC Europe GmbH hergeleitet werden können.
2.4 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der VC Europe GmbH ausdrücklich vorbehalten.
2.5 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindliche Termine vereinbart werden. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die VC Europe GmbH. Bei der Überlassung von Software umfasst die Lieferung die Überlassung der Programme in ablauffähiger Form sowie die dazugehörigen Daten. Ein Bedienerhandbuch gehört nicht dazu sondern muss zusätzlich ausdrücklich vereinbart werden.
2.6 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der VC Europe GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.7 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von der VC Europe GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und Vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der VC Europe GmbH oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatlicheMaßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte die VC Europe GmbH mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ist im Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des Lieferwerts, begrenzt. Die VC Europe GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o. g. Ereignisses hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauertund dies nicht von der VC Europe GmbH zu vertreten ist.
3. Annahmeverzug
Bei Verzug des Kunden mit der Annahme hat VC Europe GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wird von Lieferung durch den Kunden eine andere als die bestellte Ausführung des Kaufgegenstandes verlangt und stimmt die VC Computer GmbH dem Ansinnen des Kunden zu, wird der Lauf der Lieferfrist unterbrochen.
Die Lieferfrist verlängert sich um die für die andersartige Ausführung notwendige und erneut zu vereinbarende Frist.
4. Prüfung und Gefahrübergang
4.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von sechs Tagen so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert.
4.2 Wenn VC Europe GmbH den Vertragsgegenstand auf Wunsch des Kunden versendet, erfolgt dies auf Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr der Bereitstellung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Bei Lieferung und Montage durch VC Europe GmbH geht die Gefahr mit dem Einbau auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen und dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
4.3 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, beginnt der Annahmeverzug des Kunden mit dem Eingang der schriftlichen Anzeige der Versandbereitschaft von VC Europe GmbH bei ihm. Ferner ist VC Europe GmbH in diesem Fall berechtigt, beginnend zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft, die VC Europe GmbH durch die Lagerung entstehenden Kosten bei Lagerung in deren Räumen mit mindestens 1% des Rechnungsbetrages pro Monat dem Kunden in Rechnung zu stellen. In diesem Fall geht das Risiko der Beschädigung oder des Untergangs der Kaufsache mit dem Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Das gleiche gilt im Falle des Annahmeverzuges. VC Europe GmbH versichert auf Wunsch und Kosten des Kunden die Gegenstände gegen Zerstörung, Verlust und Beschädigung für die Dauer der Lagerung bei sich oder Dritten.
4.4 Die Wahl des Versandweges bleibt VC Europe GmbH vorbehalten, insbesondere kann VC Europe GmbH, falls erforderlich, einen betriebsfremden Spediteur beauftragen, sofern nicht der Kunde hierüber rechtlich vor Ablauf der Lieferfrist eine Bestimmung trifft.
4.5 Wenn VC Europe GmbH das Transportrisiko trägt, ist der Kunde verpflichtet, die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und VC Europe GmbH von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort eine Schadensanzeige des Spediteurs und eine schriftliche Anzeige, die vom Kunden unterschrieben sein muss, zu übersenden. Die beschädigten Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung der Beschädigung befinden, zur Besichtigung durch Mitarbeiter von VC Europe GmbH oder durch den jeweiligen Hersteller bereit zu halten.
Vorstehende Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die sich aus der jeweils gültigen Endkunden-/Fachhandelspreisliste ergebenden Preise verstehen sich ab Auslieferungslager Duisburg. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden dem Kunden entsprechend der jeweils geltenden Endkunden-/Fachhandelspreisliste berechnet.
5.2 Die VC Europe GmbH behält sich das Recht vor den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen von seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei der VC Europe GmbH eintreten, wenn zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem vereinbarten Lieferzeitpunkt mehr als 4 Monate liegen. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
5.3 Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der VC Europe GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszins der Europäischen Währungsunion zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.4 Die VC Europe GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die VC Europe GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
5.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
5.6 Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die VC Europe GmbH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die VC Europe GmbH Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
5.7 Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von der VC Europe GmbH für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreiten des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich die VC Europe GmbH vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist die VC Europe GmbH berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen anzufragen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die VC Europe GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden VC Computer Handels GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach Wahl durch VC Europe GmbH freigegeben werden, wenn und soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigen: Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der VC Europe GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
6.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der VC Europe GmbH hinzuweisen und die VC Europe GmbH unverzüglich zu unterrichten. Für den Fall, dass der Kunde beim Weiterverkauf den Eigentumsvorbehalt nicht weiter gibt, tritt er seine Forderung gegen den Erwerber an VC Europe GmbH ab. Das gilt auch für die Saldoforderungen aus einem Kontokorrent, wenn der Kunde mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat. VC Europe GmbH nimmt diese Abtretungen hiermit an.VC Europe GmbH kann vom Kunden verlangen, dass VC Europe GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. VC Europe GmbH ist so dann berechtigt, die Abtretung nach seiner Wahl offen zu legen.
6.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der VC Computer GmbH nicht gehörenden Waren erwirbt die VC Europe GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be – und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die VC Europe GmbH als Hersteller i. S. d. § 950 BGB, ohne die VC Europe GmbH zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum der VC Europe GmbH im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.
6.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der VC Europe GmbH an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die VC Europe GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die VC Europe GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellun im voraus an die VC Europe GmbH ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. Die VC Europe GmbH ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangeseinziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzugs oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens durch den Kunden. Auf Verlangen der VC Europe GmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. Die VC Europe GmbH darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.
6.7 Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der VC Europe GmbH. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto -Listenpreis der VC Europe GmbH maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30% auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von der VC Europe GmbH gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.
6.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der VC Europe GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der VC Europe GmbH über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
7. Gewährleistung
7.1 Die VC Europe GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 Die VC Europe GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechts sinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der VC Europe GmbH schriftlich bestätigt wurden. Die VC Computer GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch / Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder –spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und / oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die VC Europe GmbH etwaige weitergehende Garantie und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Ist der Kunde Kaufmann, ist er verpflichtet, die Lieferung unverzüglich auf erkennbare Mängel zu untersuchen und die entdeckten Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden schriftlich gegenüber VC Europe GmbH anzuzeigen.
7.5 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von VC Europe GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. VC Europe GmbH hat für jeden aufgetretenen Mangel 3 Nachbesserungsversuche zur Verfügung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der VC Europe GmbH über. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Mängel werden nach Wahl von VC Europe GmbH am Sitz von VC Europe GmbH oder am Aufstellungsort repariert.
7.6 Im Falle der Nachbesserung übernimmt die VC Europe GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die VC Europe GmbH berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der VC Europe GmbH berechnet.
7.8 Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüchen des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
7.9 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung / Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils gültigen VC Europe GmbH - Endkunden-/Fachhandelspreisliste zu beachten.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Software oder Dokumentationen gegen den Kunden geltend gemacht, wird VC Europe GmbH dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadenersatzbeträge ersetzen, wenn VC Europe GmbH unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt wird, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhält, der Kunde seiner allgemeinen Mitwirkungspflicht genügt und VC Europe GmbH die endgültige Entscheidung treffen kann, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen werden kann. Für den Fall, dass rechtskräftig festgestellt wird, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach Ansicht von VC Europe GmbH die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, kann VC Europe GmbH, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen, oder diese austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen Nutzungen erstatten. Die Nutzungsentschädigung wird auf der Basis einer angenommenen Abschreibungszeit von 3 Jahren berechnet, so dass für jeden Monat der Nutzung 1/36 des Preises zu zahlen ist.
9. Haftung und weitergehende Gewährleistung
9.1 VC Europe GmbH haftet für seine Mitarbeiter, Erfüllungs - und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz
a) nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von VC Europe GmbH oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurden,
b) in anderen Fällen als a) unter Begrenzung auf die Schäden, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen von VC typisch und vorhersehbar sind und zwar
aa) für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
bb) für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von VC Europe GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden,
cc) soweit ein Fall der Unmöglichkeit, des anfänglichen Unvermögens und des Verzuges vorliegt.
Die Haftung von VC Europe GmbH für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist oder Rechtsmängeln und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.2 Die Haftung von VC Europe GmbH im Rahmen vorstehender Ziff. 9.1 b), vor allem solche für Folgeschäden, i st für jeden einzelnen Schadensfall auf einen Betrag hinsichtlich Personen- und Sachschäden bis zu DM 2,0 Mio pauschal und bei Vermögensschäden bis zu DM 200.000,00 jeweils pro Schadensereignis, pro Jahr insgesamt auf das Doppelte, begrenzt.
9.3 Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung). VC Europe GmbH haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
10. Abwicklung von Garantien:
Garantien werden ausschließlich vom Hersteller und nicht von VC Europe GmbH gegeben. Die Abwicklung von Garantieansprüchen betrifft daher das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Hersteller. VC Europe GmbH ist bereit, die Abwicklung der Garantieansprüche gegen entsprechenden Auftrag für den Kunden durchzuführen. Der Auftrag ist kostenpflichtig. Zu ersetzen sind insbesondere Kosten der Anfahrt, der Abholung, Verpackung und Einsendung der Ware, sowie dessen Anlieferung und Wiederaufstellung.
11. Export- und Importgenehmigungen
11.1 Von der VC Europe GmbH gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form – ist für denLiefer Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus, nach US-Bestimmungen beim USDepartment of Commerce, Office of Export Administration, Washington, D. C. 20230, erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
11.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der VC Europe GmbH bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber der VC Europe GmbH.
12. EG-Einfuhrumsatzsteuer
12.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an die VC Europe GmbH ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die VC Europe GmbH zu erteilen.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand – insbesondere eine Bearbeitungsgebühr – der bei der VC Europe GmbH aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
12.3 Jegliche Haftung von der VC Europe GmbH aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von seiten der VC Europe GmbH nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.
13.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Duisburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Wahl von VC Europe GmbH der Sitz von VC Europe GmbH oder der Sitz des Kunden.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN -Abkommen (UNICITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.
13.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der VC Computer Handels–Unternehmensgruppe mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der der VC Europe GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die VC Computer GmbH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von der VC Europe GmbH auch innerhalb der VC Unternehmensgruppe verwendet.
13.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Dies gilt auch für das Füllen unbeabsichtigter und ausfüllungsbedürftiger Lücken.
Weitere Rechtliche Hinweise
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Die VC Europe GmbH behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
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Geschäftsführer: Peter Stengel
Vertriebsdirektor: Michael Beilborn
Büro: 06 457 - 89 90 297
Mobil: 01 71 - 86 50 008
Handelsregister: Handelsregister Hamm HRB 5329
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE813445362
Versandkosten / Zahlungsarten
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Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) 2 widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: asu@VC.de.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.